AGB - Kurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Teilnahmebedingungen
Stand: Oktober 2026
Geltungsbereich: HTW-Hygieneakademie inkl. Desinfektorenschule, Akademie für B-Lagen im Einsatzdienst sowie der HTW-Arbeitsschutzakademie
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Anmeldung, Durchführung und Abwicklung von Seminaren, Lehrgängen, Schulungen, Prüfungen und sonstigen Bildungsveranstaltungen der HTW-Hygieneakademie Augsburg, HTW-Hygieneakademie inkl. Desinfektorenschule, Akademie für B-Lagen im Einsatzdienst sowie der HTW-Arbeitsschutzakademie (nachfolgend „HTW“).
2. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in der jeweiligen Bestimmung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Individuelle Vereinbarungen mit dem jeweiligen Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
3. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn HTW ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann schriftlich, erfolgt in der Regel über das bereitgestellte Online-Anmeldeverfahren, oder in Ausnahmefällen per E-Mail erfolgen. Mit der Anmeldung gibt der Anmeldende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Schulungsvertrags ab.
2. Der Vertrag kommt zustande, sobald HTW die Anmeldung über das Online-Anmeldeportal bzw. E-Mail annimmt.
3. Die Anmeldebestätigung stellt noch keine verbindliche Teilnahmezusage dar.
4. Die HTW informiert den Anmeldenden über die Annahme der Anmeldung und – soweit erforderlich – über die endgültige Durchführung der Veranstaltung. Eine gesonderte Mitteilung über die Durchführung kann insbesondere bei Veranstaltungen erfolgen, deren Planung von der Teilnehmerzahl abhängt.
5. Mit der Anmeldung bestätigt der Anmeldende, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben. Die jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen sind vom Teilnehmer zu erfüllen.
6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der gesonderten Datenschutzhinweise von HTW. Die Kenntnisnahme dieser Hinweise ist keine pauschale Einwilligung in jede Form der Datenverarbeitung. Sofern der Veranstalter nicht die HTW ist, werden die Daten an diesen Weitergeleitet.
§ 3 Lehrgangsgebühren und Zahlungsbedingungen
1. Die Höhe der Lehrgangsgebühren ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, dem Angebot oder der individuellen Vereinbarung. Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
2. Die Lehrgangsgebühr ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu entrichten. Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage ab Rechnungsdatum.
3. Unterkunft und Verpflegung sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühr, sofern dies nicht ausdrücklich in der Ausschreibung oder im Angebot angegeben ist.
4. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Prüfungen, besondere Materialien, Unterkunft, Verpflegung oder sonstige Zusatzleistungen, werden nur berechnet, wenn sie vor Vertragsschluss in der Ausschreibung, im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung ausgewiesen wurden.
5. Bei Inhouse-Schulungen können Fahrt- und gegebenenfalls weitere Reisekosten berechnet werden, sofern diese im Angebot ausgewiesen oder vorab gesondert vereinbart wurden.
6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die HTW ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie einen nach den gesetzlichen Voraussetzungen erstattungsfähigen Verzugsschaden geltend zu machen. Dem Zahlungspflichtigen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. HTW kann bei ausbleibender Zahlung nach vorheriger angemessener Fristsetzung (in der Regel eine Woche) und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder die weitere Teilnahme verweigern. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
8. Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate können bis zur Erfüllung berechtigter, fälliger Zahlungsansprüche zurückbehalten werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine zwingenden gesetzlichen oder vertraglichen Herausgabeansprüche entgegenstehen.
§ 4 Veranstaltungsort und Termine
1. Veranstaltungsort, Beginn, Dauer und zeitlicher Ablauf ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung oder der individuellen Vereinbarung.
2. Bei Inhouse-Schulungen werden Termin, Veranstaltungsort, Umfang und weitere Rahmenbedingungen zwischen HTW und dem Auftraggeber vereinbart und in Textform bestätigt.
3. Soweit organisatorisch erforderlich, darf die HTW Änderungen des zeitlichen Ablaufs oder einen Wechsel des Dozenten vornehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung und die berechtigten Interessen der Teilnehmer nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
1. Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Qualifikationen) müssen erfüllt sein, um den Lehrgang besuchen zu dürfen. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er diese jeweils genannten Voraussetzungen erfüllt, und bei Lehrgangsbeginn nachweisen kann. Kann der Teilnehmer die Voraussetzungen auf Anforderung der HTW nicht bis zum Lehrgangsende bzw. bis zur Prüfung nachweisen, erhält der Teilnehmer keine Bescheinigung der Teilnahme bzw. kein Zertifikat, bis der Nachweis erfolgte.
2. Bei Ausbildungsinhalten, die eine gesundheitliche Eignung voraussetzen, wird diese mit der Anmeldung durch den Lehrgangsteilnehmer bzw. den Auftraggeber bestätigt. Die HTW ist berechtigt, eine ärztliche Bestätigung anzufordern, sofern dies in der jeweiligen Lehrgangsausschreibung ausdrücklich aufgeführt ist.
a. Bei Lehrgängen mit besonderen gesundheitlichen Anforderungen wird eine ärztliche Bescheinigung nur verlangt, wenn dies in der Ausschreibung ausdrücklich angegeben wurde. Die Bescheinigung ist dann zu dem dort genannten Zeitpunkt vorzulegen. Die Verarbeitung etwaiger Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich im rechtlich zulässigen Umfang und unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzvorschriften.
b. Diese Bestätigung ist spätestens zu Lehrgangsbeginn der Lehrgangsleitung vorzulegen.
c. Kann die erforderliche Eignung nicht nachgewiesen werden, wird der Teilnehmer von den betroffenen Ausbildungsteilen ausgeschlossen.
d. Führt dieser Ausschluss dazu, dass das Lehrgangsziel nicht mehr erreicht werden kann, gilt der Lehrgang als nicht bestanden.
e. In diesen Fällen bleibt der Anspruch der HTW auf die volle Lehrgangsgebühr bestehen. Die HTW muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge des Ausschlusses an Aufwendungen erspart oder durch eine kurzfristige Weitervergabe des Lehrgangsplatzes an einen Ersatzteilnehmer einnimmt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der HTW kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Lehrgangsleitung und der Dozenten zu folgen, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung, dem Schutz von Personen und Sachen oder der Sicherheit dienen.
4. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, bei Gefährdung anderer Personen oder bei vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum kann HTW den Teilnehmer nach Prüfung des Einzelfalls von der weiteren Teilnahme ausschließen. Soweit eine vorherige Abmahnung zumutbar ist, geht dem Ausschluss eine solche voraus. Die finanziellen Folgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den wirksam vereinbarten Stornierungsregelungen.
§ 6 Rücktritt, Stornierung und Widerruf durch den Teilnehmer
1. Widerrufsrecht:
a. Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss, sofern gesetzlich kein abweichender Fristbeginn gilt. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen bleiben unberührt.
b. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu. HTW räumt Unternehmern freiwillig ein vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von fünf Kalendertagen nach Zugang der Anmeldebestätigung ein.
c. Der Widerruf bzw. die Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts ist gegenüber HTW in Textform, beispielsweise per E-Mail, zu erklären. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Erklärung bei HTW.
2. Stornierung:
a. Der Wunsch, von einer verbindlichen Anmeldung zurückzutreten oder eine Teilnahme zu stornieren, ist HTW in Textform mitzuteilen. Maßgeblich für die Einhaltung einer vereinbarten Frist ist der Zugang der Erklärung bei HTW.
b. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber bzw. Teilnehmer bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn beträgt die Stornierungspauschale:
• bei Lehrgängen mit einer Teilnahmegebühr von bis zu 250,00 €: 40,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer;
• bei Lehrgängen mit einer Teilnahmegebühr von mehr als 250,00 €: 60,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
c. Bei einer Stornierung oder Absage durch den Auftraggeber/Teilnehmer innerhalb von 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen bleibt der Anspruch der HTW auf die volle Lehrgangsgebühr bestehen. Die HTW muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder Einnahmen durch eine Weitervergabe des Platzes anrechnen lassen.
d. Dem Auftraggeber bzw. Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der HTW kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte und sonstige zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
3. Eine Erkrankung oder sonstige persönliche Verhinderung des Teilnehmers begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung, Rückerstattung der Lehrgangsgebühr oder kostenfreie Nachholung der versäumten Unterrichtseinheiten durch Teilnahme an einem anderen Lehrgangstermin. Zwingende gesetzliche Rechte sowie ausdrücklich vereinbarte Sonderregelungen bleiben unberührt.
4. Eine Ersatzperson kann nach vorheriger Mitteilung an HTW und vorbehaltlich der erforderlichen fachlichen und persönlichen Teilnahmevoraussetzungen zugelassen werden. Gesetzliche Rechte und berechtigte organisatorische Interessen von HTW bleiben unberührt.
§ 7 Absage, Verlegung und Ausfall einer Veranstaltung
1. HTW kann eine Veranstaltung aus sachlich gerechtfertigten Gründen absagen oder verlegen. Solche Gründe können insbesondere eine zu geringe Teilnehmerzahl, der Ausfall eines Dozenten, Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände sein, die die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
2. HTW informiert die angemeldeten Teilnehmer beziehungsweise den Auftraggeber über eine Absage oder wesentliche Verlegung unverzüglich nach Kenntnis des maßgeblichen Grundes.
3. Bei Absage durch HTW werden bereits entrichtete Teilnahmegebühren für die ausgefallene Veranstaltung zurückerstattet. Bei einer Verlegung wird dem Teilnehmer eine angemessene Möglichkeit eingeräumt, der Terminänderung zuzustimmen oder die gesetzlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Rechte geltend zu machen.
4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche für vergebliche Reise- oder Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ansonsten richten sich die Ansprüche richten nach den gesetzlichen Bestimmungen.
5. HTW bemüht sich, bei kurzfristigem Ausfall einzelner Unterrichtseinheiten einen Ersatztermin oder eine andere geeignete Lösung anzubieten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ersatzperson besteht nicht, sofern die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich verändert wird.
§ 8 Abschlussnachweise und Prüfungen
1. Nach erfolgreicher Teilnahme beziehungsweise nach Erfüllung der jeweiligen Lehrgangs- und Prüfungsanforderungen erhalten die Teilnehmer je nach Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat.
2. Die Ausstellung setzt voraus, dass die vorgeschriebenen Teilnahme-, Leistungs- und Nachweisanforderungen erfüllt sind. Die bloße Anmeldung oder Anwesenheit begründet keinen Anspruch auf ein Zertifikat, wenn die jeweiligen Voraussetzungen nicht erfüllt wurden.
3. Die Ausstellung erfolgt grundsätzlich zeitnah nach Abschluss der Veranstaltung. Bei umfangreichen Korrekturarbeiten, Zweitkorrekturen, der Bewertung von Facharbeiten oder betriebsbedingten Schließzeiten kann sich die Bearbeitung verzögern. HTW informiert auf Anfrage über den voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum.
4. Die Anerkennung eines Zertifikats durch Behörden, Arbeitgeber, Berufsverbände oder sonstige Dritte richtet sich nach den hierfür geltenden Anforderungen. HTW übernimmt keine Garantie für eine Anerkennung durch Dritte, sofern eine solche nicht ausdrücklich zugesichert wurde.
§ 9 Haftung und Mängel
1. Lehraussagen und Seminarunterlagen entsprechen der zurzeit veröffentlichten Lehre. Neuerungen und Weiterentwicklungen sowie Änderungen der zurzeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Seminar weitergegeben werden. Bei der Zusammenstellung von Texten, Lehraussagen, Tabellen und Abbildungen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen, trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Für fehlerhafte bzw. unvollständige Angaben in den Unterlagen und deren Folgen wird die Haftung nach Maßgabe beschränkt. Hinweise der Dozenten während des Seminars auf Aktualisierungen oder Fehlerkorrekturen in den Unterlagen sind zu beachten (es gilt das gesprochene Wort).
2. Richtlinien und Anwendungsvorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur.
3. Bei Medizinprodukten, Desinfektionsmitteln, persönlichen Schutzausrüstungen etc. sind immer die Angaben der Hersteller zu berücksichtigen.
4. Alle besprochenen Maßnahmen und Vorgehensweisen müssen vom Teilnehmer grundsätzlich einzelfallbezogen an den jeweiligen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (z. B. Fachkunde nach TRBA 200) angepasst werden.
5. Für die konkrete Umsetzung von Gestaltungsmöglichkeiten der Themeninhalte oder die eigenverantwortliche Anwendung der erworbenen Kenntnisse durch die Teilnehmer im eigenen Betrieb übernehmen der o.g. Personenkreis sowie der Auftragnehmer keine Haftung, es sei denn, ein Schaden wurde durch den Auftragnehmer nach untenstehender Maßgabe verursacht.
6. HTW haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer Pflichtverletzung beruhen, die HTW zu vertreten hat, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
7. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet HTW auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
8. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
9. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.
10. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HTW, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Urheberrecht und Nutzung von Lehrgangsmaterialien
1. Lehrgangsunterlagen, Präsentationen, Abbildungen, Texte, Arbeitsmaterialien und sonstige Schulungsinhalte sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bestehende Rechte von Dritturhebern bleiben unberührt.
2. Die Teilnehmer dürfen die bereitgestellten Materialien ausschließlich für eigene Lern- und berufliche Fortbildungszwecke im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verwenden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung, gewerbliche Verwertung oder systematische Vervielfältigung ist ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis besteht.
3. Foto-, Video- und Tonaufnahmen von Präsentationen, Unterrichtseinheiten, Anschauungsmaterialien oder anderen Teilnehmern sind nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils betroffenen Rechteinhaber beziehungsweise Personen zulässig, soweit eine solche Zustimmung rechtlich erforderlich ist.
4. Bei schuldhaften Verletzungen von Urheber- oder sonstigen Schutzrechten bleiben gesetzliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche unberührt.
§ 12 Datenschutz
1. HTW verarbeitet personenbezogene Daten zur Bearbeitung der Anmeldung, Durchführung des Lehrgangs, Kommunikation mit Teilnehmern, Zahlungsabwicklung und Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Einzelheiten zu den verarbeiteten Daten, den Zwecken und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Empfängern, Speicherdauer sowie den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen von HTW.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HTW Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle einer unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Regelungen. Eine automatische Verpflichtung, eine unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung zu ersetzen, wird nicht begründet.
HTW-Hygieneakademie Augsburg
Desinfektorenschule
Akademie B-Lagen im Einsatzdienst
Inhaberin: Bettina Wiedenmann
Bahnhofstr. 20, 86424 Dinkelscherben
HTW-Arbeitsschutzakademie
Inhaber: Markus Wiedenmann
Bahnhofstr. 20, 86424 Dinkelscherben