Grundlage
In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen nach §22 SGB VII und der DGUV Vorschrift 1 Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. Die Sicherheitsbeauftragten
unterstützen Führungskräfte in den Belangen des Arbeitsschutzes, und sollen auf Defizite etc. hinweisen.
Zielgruppe:
Ausbildungsziel:
Diese Ausbildung soll den bestellten Sicherheitsbeauftragten die branchenspezifische Grundlage des Arbeitsschutzes, und der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte/r im
Gesundheitswesen vermitteln.
Ausbildungsstruktur:
Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen. den Grundlagenkurs und den jeweiligen Aufbaukurs. Durch dieses Modulsystem können sie zum einen zeitlich die Ausbildung einteilen, zum anderen wird eine fachspezifische Ausbildung mit den für Sie wichtigen Inhalten gewährleistet.
Abschluss:
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